Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderats? Wie ist der Gemeinderat organisiert? Welche Ausschüsse gibt es? Welche Aufgaben haben die Ausschüsse? Und und ........................ Gerne informieren wir Sie hier über die Arbeit des Gemeinderats und der Ausschüsse.
Die Ausschüsse in der Gemeinde Bad Heilbrunn
In der Gemeinde Bad Heilbrunn gibt es gemäß der aktuellen Geschäftsordnung nachfolgend aufgeführte Ausschüsse. Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern regelt in Artikel 32 die Aufgaben der Ausschüsse: „Der Gemeinderat kann vorberatende Ausschüsse bilden. Der Gemeinderat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen.“
In der Gemeinde Bad Heilbrunn gibt es drei „vorberatende“ Ausschüsse und drei „beschließende“ Ausschüsse. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Gemeinderat bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Art. 33 Abs. 2 GO). Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO).
Die Besetzung mit Gemeinderäten*innen erfolgte entsprechend der Sitzverteilung im Gemeinderat (3 CSU, 2 FW, 2 Grüne). Wir stellen die Ausschussmitglieder der FREIEN WÄHLER Bad Heilbrunn in folgenden Beiträgen vor.
Vorberatende Ausschüsse
- „Haupt-, Personal- und Finanzausschuss“
- „Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss“
- „Umwelt- und Energieausschuss“
Beschließende Ausschüsse
- „Werkausschuss“
- „Bau- und Infrastrukturausschuss“
- „Ferienausschuss/Pandemieausschuss“
Rechnungsprüfungsausschuss.
In der nächsten Folge stellen wir Ihnen den "Haupt-, Personal- und Finanzausschuss" vor.